Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

01 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen DAKIEKSTE (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Kund*innen im Bereich Fotografie, Videoproduktion, Branding, Design sowie Webdesign und Webentwicklung. Abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

02 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Nicht enthalten sind Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind, insbesondere Lizenzen, Drittanbieter-Tools, Hosting, Domains, Reisekosten oder Produktionskosten.

03 Projektablauf und Zusammenarbeit

Projekte werden in definierten Phasen umgesetzt (z. B. Konzeption, Gestaltung, Produktion, Umsetzung, Feedback, Finalisierung). Eine strukturierte und zeitnahe Kommunikation ist Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf.

04 Korrekturschleifen

Sofern nicht anders vereinbart, sind maximal 2 Korrekturrunden pro Leistungsphase enthalten. Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet.

05 Mitwirkungspflichten

Kund*innen stellen alle erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Sie versichern, dass sie über alle notwendigen Rechte an bereitgestellten Materialien verfügen. Verzögerungen können zu Projektverschiebungen und zusätzlichen Kosten führen.

06 Verzugsregel bei Feedback

Erfolgt innerhalb von 7 Tagen kein Feedback, kann das Projekt pausiert werden. Zusätzlicher Aufwand oder Wiedereinstieg kann gesondert berechnet werden.

07 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders im Angebot vereinbart, gelten folgende Zahlungsmodelle:

  • Webdesign & Entwicklung:
  • 30 % Anzahlung bei Projektstart
  • 40 % nach Zwischenstand
  • 30 % vor Übergabe
  • Fotografie & Videoproduktion:
  • 50 % Anzahlung (Terminreservierung)
  • 50 % nach Produktion vor Auslieferung
  • Branding & Design:
  • 50 % Anzahlung
  • 50 % nach Produktion vor Auslieferung

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig.

08 Projektabbruch / Kündigung

Bei vorzeitigem Projektabbruch sind alle bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Zusätzlich werden reservierte Zeiten und angefangene Leistungsphasen anteilig berechnet.

09 Abnahme

Leistungen gelten als abgenommen, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe schriftlich Mängel gemeldet werden.

10 Nutzungsrechte

Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über. Die konkreten Nutzungsrechte ergeben sich aus der separaten Seite Nutzungsrechte sowie aus dem jeweiligen Angebot.

11 Haftung

Haftung besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Inhalte und rechtliche Anforderungen sind Kund*innen verantwortlich.

12 Drittanbieter

Es können externe Tools und Plattformen eingesetzt werden. Für deren Verfügbarkeit oder Änderungen wird keine Haftung übernommen.

13 Foto- und Videodaten

Die Herausgabe von Rohdaten (z. B. RAW-Dateien oder vergleichbare Ausgangsformate) ist ausgeschlossen. Alle gelieferten Dateien enthalten eine grundlegende Bearbeitung (Farblook, Kontrast und Bildwirkung) und entsprechen dem gestalterischen Stil des Auftragnehmers. Vollständig unbearbeitete Dateien ohne Farb- und Bildbearbeitung werden nicht bereitgestellt. TIFF-Dateien können optional bereitgestellt werden, enthalten jedoch ebenfalls eine grundlegende Lookbearbeitung.

14 Fotografie & Videoproduktion

Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Leistung, jedoch keinen bestimmten gestalterischen Erfolg. Die Auswahl, Bearbeitung und finale Gestaltung erfolgt im gestalterischen Ermessen des Auftragnehmers und orientiert sich an dessen Stil. Subjektive Vorstellungen der Kund*innen stellen keinen Mangel dar. Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.

15 Terminverschiebung / Ausfall

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei kurzfristigen Absagen oder Verschiebungen durch die Kund*innen (weniger als 48 Stunden vor Termin) kann der Auftragnehmer eine Ausfallpauschale oder die vereinbarte Vergütung anteilig berechnen.

16 Design & Web

Entwürfe und nicht ausgewählte Konzepte bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Offene Dateien werden nur nach Vereinbarung herausgegeben.

17 Wartung und Support

Wartung und Pflege sind nicht Bestandteil des Projekts und werden separat vereinbart.

18 Lieferzeit

Lieferzeiten werden individuell vereinbart. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung oder verspätetem Feedback verlängern die Lieferzeit entsprechend.

19 Datenarchivierung

Eine Archivierung der Daten über die Projektlaufzeit hinaus wird nicht garantiert. Eine optionale Archivierung kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.

20 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.

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