Nutzungsrechte

01 Grundsatz

Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Rechnungsbetrags erhält die lizenznehmende Person die im Angebot definierten Nutzungsrechte. Sofern nicht anders vereinbart, wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Inhalte im Sinne dieser Nutzungsrechte sind sämtliche im Rahmen des Auftrags erstellten Werke, insbesondere Foto-, Video- und Gestaltungsleistungen.

02 Einfaches Nutzungsrecht

Das einfache Nutzungsrecht umfasst die Verwendung der erstellten Inhalte für eigene Kommunikationszwecke der lizenznehmenden Person (Eigenwerbung), insbesondere für Website, Social Media sowie eigene Printprodukte wie Flyer oder Broschüren. Die Weitergabe an Dritte sowie die Nutzung durch externe Medien, Plattformen oder Partner*innen (z. B. Presse, Magazine, Podcasts oder Social-Media-Kanäle Dritter) ist im Rahmen der Pressearbeit und im Kontext der gebuchten Leistung gestattet. Dritte dürfen die Inhalte dabei ausschließlich redaktionell und im Zusammenhang mit der Person, Organisation oder Marke der lizenznehmenden Person verwenden. Ein Weiterverkauf ist nicht zulässig. Die Nutzung ist, sofern nicht anders vereinbart, zeitlich und räumlich unbegrenzt.

03 Erweitertes Nutzungsrecht

Ein erweitertes Nutzungsrecht kann gesondert vereinbart werden. Es umfasst die Rechte aus Ziffer 02, ohne dass die Nutzung durch Dritte an den Zusammenhang mit der Person, Organisation oder Marke der lizenznehmenden Person gebunden ist. Dritte dürfen die Inhalte damit auch für ihre eigenen Kommunikations- und Werbezwecke verwenden, etwa im Rahmen von Kooperationen, Förderungen oder Partnerschaften. Die lizenznehmende Person ist berechtigt, Dritten entsprechende einfache Nutzungsrechte einzuräumen; die Dakiekste GbR erteilt hierzu ihre Zustimmung im Sinne des § 35 UrhG bereits mit Vertragsschluss und macht insoweit weder gegenüber der lizenznehmenden Person noch gegenüber Dritten Ansprüche geltend. Nicht umfasst bleibt die entgeltliche Weitergabe der Inhalte, insbesondere der Weiterverkauf sowie die Einstellung in Bild- oder Videodatenbanken und Lizenzportale.

04 Exklusives Nutzungsrecht

Ein exklusives Nutzungsrecht kann gesondert vereinbart werden. Es umfasst die Rechte aus Ziffer 02 und 03 und wird als ausschließliches Nutzungsrecht im Sinne des § 31 Abs. 3 UrhG eingeräumt. Die Dakiekste GbR vergibt in diesem Fall keine weiteren Nutzungsrechte und verzichtet auf eine eigene Nutzung der erstellten Inhalte; Ziffer 05 findet insoweit keine Anwendung. Der Umfang wird individuell im Angebot definiert. Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Exklusivität für 24 Monate ab Ablieferung und geht anschließend in ein erweitertes Nutzungsrecht nach Ziffer 03 über. Eigenwerbung, die vor Vereinbarung der Exklusivität bereits veröffentlicht wurde, bleibt unberührt.

05 Eigenwerbung

Die Dakiekste GbR ist berechtigt, die erstellten Arbeiten für eigene Zwecke, insbesondere zur Eigenwerbung (z. B. Website, Portfolio, Social Media), zu nutzen, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

06 Urhebervermerk

Eine Urheberkennzeichnung ist, sofern technisch möglich und branchenüblich, vorzunehmen. Die lizenznehmende Person gibt diese Verpflichtung an Dritte weiter, denen sie Inhalte überlässt oder Nutzungsrechte einräumt. Ein Verzicht auf die Urheberkennzeichnung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. In digitalen Medien (insbesondere Social Media) erfolgt diese durch Nennung oder Verlinkung des Accounts „@dakiekste_“. Auf Websites sowie in Printprodukten in Form von „© DAKIEKSTE (www.dakiekste.com)“. Bei Bewegtbildinhalten erfolgt die Nennung im Abspann oder an vergleichbarer Stelle. Ist eine unmittelbare Nennung nicht möglich, kann diese an geeigneter Stelle (z. B. Impressum oder Bildcredits) erfolgen.

07 Bearbeitung der Inhalte

Eine geringfügige Bearbeitung der Inhalte ist im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks zulässig, insbesondere Zuschnitt, Formatanpassung, Kürzung und Schnitt sowie die Einbindung in Layouts und das Hinzufügen von Logos, Text oder gestalterischen Elementen, sofern der Inhalt dadurch nicht verdeckt oder in seiner Aussage verändert wird. Darüber hinausgehende Veränderungen, insbesondere solche, die den visuellen Stil oder die Wirkung wesentlich verändern (z. B. Farbveränderungen, Filter, Montagen, Freistellungen, generative Bearbeitung) oder die inhaltliche Aussage entstellen, sind nicht gestattet und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Dakiekste GbR. Dies gilt entsprechend für Dritte, denen Inhalte überlassen oder Nutzungsrechte eingeräumt werden.

08 Nicht zulässige Verwendung

Über den nach Ziffer 02 bis 04 eingeräumten Umfang hinaus ist eine Nutzung der Inhalte nicht gestattet. Dies betrifft insbesondere die Nutzung im Kontext anderer Personen, Organisationen oder Marken sowie für andere geschäftliche oder berufliche Tätigkeiten, auch bei identischer abgebildeter Person, sofern kein erweitertes oder exklusives Nutzungsrecht nach Ziffer 03 oder 04 vereinbart wurde. Ein Weiterverkauf sowie die Einstellung in Bild- oder Videodatenbanken und Lizenzportale sind unabhängig vom vereinbarten Nutzungsrecht ausgeschlossen. Die Nutzung zu rein privaten, nicht-öffentlichen Zwecken bleibt hiervon unberührt.

09 Haftung

Die Haftung der Dakiekste GbR ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Dakiekste GbR nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

10 Rechte abgebildeter Personen und Dritter

Die lizenznehmende Person ist dafür verantwortlich, dass durch die Nutzung der Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden (insbesondere Persönlichkeits-, Marken- oder Urheberrechte). Sie stellt sicher, dass alle erforderlichen Einwilligungen vorliegen. Dies gilt auch für Nutzungen durch Dritte, denen im Rahmen von Ziffer 02 bis 04 Inhalte weitergegeben oder Nutzungsrechte eingeräumt werden. Eine Haftung der Dakiekste GbR für eine unrechtmäßige Nutzung durch die lizenznehmende Person oder durch Dritte ist ausgeschlossen. Die lizenznehmende Person stellt die Dakiekste GbR von Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund einer solchen Nutzung geltend machen.

11 Nachlizenzierung

Für Nutzungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Eine entsprechende Nachlizenzierung wird individuell vereinbart und vergütet.

Fassung vom 11.08.2026

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