Nutzungsrechte

01 Grundsatz

Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Rechnungsbetrags erhalten Kund*innen die im Angebot definierten Nutzungsrechte. Sofern nicht anders vereinbart, wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.

02 Einfaches Nutzungsrecht

Das einfache Nutzungsrecht umfasst die Verwendung der erstellten Inhalte für eigene Kommunikationszwecke der Kund*innen (Eigenwerbung), insbesondere für Website, Social Media sowie eigene Printprodukte wie Flyer oder Broschüren. Die Nutzung ist, sofern nicht anders vereinbart, zeitlich und räumlich unbegrenzt. Eine Weitergabe an Dritte sowie die Nutzung durch externe Medien, Plattformen oder Partner*innen (z. B. Presse, Magazine oder Podcasts) ist nicht Bestandteil dieses Nutzungsrechts.

03 Erweitertes Nutzungsrecht

Ein erweitertes Nutzungsrecht kann gesondert vereinbart werden. Dieses umfasst zusätzlich zur Eigenwerbung die Weitergabe der erstellten Inhalte an Dritte, insbesondere an Presse, Magazine, Verlage oder Plattformen (z. B. im Rahmen von Interviews, redaktionellen Beiträgen oder Podcast-Veröffentlichungen). Die Nutzung durch Dritte ist ausschließlich im Zusammenhang mit der Person, Organisation oder Marke der Kund*innen zulässig. Darüber hinausgehende kommerzielle Nutzungen, insbesondere im Kontext von Werbung, Kampagnen oder Kooperationen mit Dritten, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

04 Exklusives Nutzungsrecht

Ein exklusives Nutzungsrecht kann gesondert vereinbart werden. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht ausschließlich an die Kund*innen übertragen und die Dakiekste GbR verzichtet auf eine eigene Nutzung der erstellten Inhalte. Der Umfang (z. B. zeitlich, räumlich, inhaltlich) wird individuell im Angebot definiert.

05 Eigenwerbung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeiten für eigene Zwecke, insbesondere zur Eigenwerbung (z. B. Website, Portfolio, Social Media), zu nutzen, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

06 Urhebervermerk

Eine Urheberkennzeichnung ist, sofern technisch möglich und branchenüblich, vorzunehmen. In digitalen Medien (insbesondere Social Media) erfolgt diese durch Nennung oder Verlinkung des Accounts „@dakiekste_“. Auf Websites sowie in Printprodukten in Form von „© DAKIEKSTE (www.dakiekste.com)“. Ist eine unmittelbare Nennung nicht möglich, kann diese an geeigneter Stelle (z. B. Impressum oder Bildcredits) erfolgen.

07 Bearbeitung der Inhalte

Eine geringfügige Bearbeitung der Aufnahmen (z. B. Zuschnitt) ist im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks zulässig. Darüber hinausgehende Veränderungen, insbesondere solche, die den visuellen Stil oder die Bildwirkung wesentlich verändern, sind nicht gestattet und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

08 Nicht zulässige Nutzung

Ein Weiterverkauf, die Weitergabe an Dritte sowie die Nutzung durch externe Medien, Plattformen oder Partner*innen (z. B. Presse, Magazine, Podcasts) ist nicht gestattet. Gleiches gilt für die Nutzung im Kontext von Werbung, Kampagnen oder Kooperationen mit Dritten; diese bedarf einer gesonderten Vereinbarung (erweitertes Nutzungsrecht). Die Nutzung der Aufnahmen außerhalb des vereinbarten Verwendungszwecks, insbesondere im Kontext anderer Personen, Organisationen oder Marken sowie für andere geschäftliche oder berufliche Tätigkeiten – auch bei identischer abgebildeter Person – ist nicht gestattet und bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Nutzung zu rein privaten, nicht-öffentlichen Zwecken bleibt hiervon unberührt.

09 Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

10 Rechte Dritter

Die Kund*innen sind dafür verantwortlich, dass durch die Nutzung der Aufnahmen keine Rechte Dritter verletzt werden (insbesondere Persönlichkeits-, Marken- oder Urheberrechte). Sie stellen sicher, dass alle erforderlichen Einwilligungen vorliegen. Eine Haftung des Auftragnehmers für eine unrechtmäßige Nutzung durch die Kund*innen ist ausgeschlossen.

11 Nachlizenzierung

Für Nutzungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Eine entsprechende Nachlizenzierung wird individuell vereinbart und vergütet.

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